Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Maklers an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die die Informationen weitergegeben wurden, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer an den Makler zu zahlen.
§ 2 Doppeltätigkeit
Der Makler ist berechtigt, sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer provisionspflichtig tätig zu sein.
§ 3 Eigentümerangaben
Die vom Makler weitergegebenen Objektinformationen stammen vom Verkäufer oder von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten. Der Makler hat diese Angaben nicht auf ihre Richtigkeit überprüft. Es obliegt dem Kunden, diese Informationen selbst auf ihre Richtigkeit hin zu prüfen. Der Makler übernimmt für deren Vollständigkeit und Richtigkeit keinerlei Haftung.
§ 4 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten beschränkt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
§ 5 Geldwäscheprävention
Gemäß den Bestimmungen des Geldwäschegesetzes (GwG) ist der Makler verpflichtet, bei Anbahnung eines Kaufvertrages die Identität der Vertragsparteien, ihrer Vertreter und der wirtschaftlich Berechtigten zu überprüfen und zu dokumentieren. Der Kunde verpflichtet sich, den Makler nach § 11 GwG bei der Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtung zu unterstützen und die erforderlichen Unterlagen bereitzustellen.
§ 6 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die schadensauslösende Handlung begangen wurde. Sollte das Gesetz im Einzelfall kürzere Verjährungsfristen vorsehen, gelten diese.
§ 7 Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB), so ist für alle aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Verpflichtungen und Ansprüche der Geschäftssitz des Maklers Erfüllungsort und Gerichtsstand.