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Mi. 27 August 2025

Immobilienvererbung: Steuern, Freibeträge & Erbschaftssteuer erklärt

Immobilien vererben leicht gemacht: Erfahren Sie alles zu Erbschaftssteuer, Freibeträgen, Steuerklassen & Tipps für eine steueroptimierte Immobilienvererbung.

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Immobilienvererbung: Steuern, Freibeträge & Erbschaftssteuer erklärt

Immobilienvererbung: Steuern, Freibeträge & Erbschaftssteuer erklärt

Das Vererben von Immobilien ist ein bedeutender Vorgang, der nicht nur emotional, sondern auch steuerlich gut geplant sein will. Immobilienvererbung bringt diverse steuerliche Pflichten mit sich, insbesondere im Bereich der Erbschaftssteuer. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, was Sie rund um Steuern, Freibeträge und das Vorgehen beim Finanzamt wissen sollten.

Was ist bei der Immobilienvererbung steuerlich zu beachten?

Beim Vererben von Immobilien fällt in Deutschland grundsätzlich die Erbschaftssteuer an. Diese Steuer wird fällig, sobald Vermögen durch Erbschaft den Besitzer wechselt. Dabei spielt der Wert der Immobilie, die Verwandtschaftsbeziehung zum Erben und die geltenden Freibeträge eine wichtige Rolle.

Die Erbschaftssteuer wird auf den sogenannten Verkehrswert der Immobilie berechnet, also auf den aktuellen Marktwert. Zu beachten ist, dass das Finanzamt eine Bewertung vornimmt, die von der vereinbarten Erbschaftssumme abweichen kann.

Die wichtigsten Freibeträge bei der Immobilienvererbung

Freibeträge reduzieren die Steuerlast erheblich und sind abhängig vom Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben. Folgende Freibeträge gelten aktuell:

  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
  • Kinder (einschließlich Stief- und Adoptivkinder): 400.000 Euro
  • Enkelkinder: 200.000 Euro
  • Übrige Erben (z.B. Geschwister, Freunde): 20.000 Euro

Diese Freibeträge gelten je Erbe und können alle zehn Jahre erneut in Anspruch genommen werden. Das bedeutet, dass bei späteren Erbschaften oder Schenkungen erneut Freibeträge genutzt werden können.

Steuerklassen und deren Bedeutung

Die Erbschaftssteuer orientiert sich neben den Freibeträgen auch an der Steuerklasse, die vom Verwandtschaftsverhältnis abhängt. Es gibt drei Steuerklassen:

  • Steuerklasse I: Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder, Enkelkinder
  • Steuerklasse II: Eltern, Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder
  • Steuerklasse III: Alle übrigen Erben, z.B. Freunde, entfernte Verwandte

Je nach Steuerklasse gelten unterschiedliche Steuersätze, die progressiv ansteigen:

  • Steuerklasse I: 7 % bis 30 %
  • Steuerklasse II: 15 % bis 43 %
  • Steuerklasse III: 30 % bis 50 %

Besonderheiten bei selbstgenutztem Wohneigentum

Eine wichtige steuerliche Ausnahme betrifft das selbstgenutzte Wohneigentum. Wenn der Ehepartner oder Kinder die Immobilie nach dem Erbfall selbst bewohnen, können sie unter bestimmten Voraussetzungen von der Erbschaftssteuer befreit sein.

Die Voraussetzung hierfür ist, dass die Immobilie unverzüglich und für mindestens zehn Jahre selbst genutzt wird. Die Befreiung gilt nur für die eigengenutzte Immobilie und nicht für vermietete Objekte.

Wie läuft die Erbschaftssteuer beim Finanzamt ab?

Nach dem Erbfall muss der Erbe innerhalb von drei Monaten eine Erbschaftsteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Diese Erklärung enthält Angaben zum Nachlasswert und den Erben.

Das Finanzamt prüft die Angaben und ermittelt die Steuerlast. Der Erbe erhält einen Steuerbescheid, der die zu zahlende Erbschaftssteuer festsetzt. Die Zahlung ist in der Regel innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids fällig.

Wichtig:

  • Fristgerechte Meldung der Erbschaft ist Pflicht
  • Unvollständige oder falsche Angaben können zu Nachzahlungen und Strafen führen
  • In Zweifelsfällen sollten Sie einen Steuerberater hinzuziehen

Tipps zur steueroptimierten Immobilienvererbung

Um die Steuerlast bei der Immobilienvererbung zu minimieren, können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden:

  • Frühzeitige Planung: Durch frühzeitige Schenkungen zu Lebzeiten können Freibeträge mehrfach genutzt werden.
  • Nießbrauchrecht einräumen: Der Erblasser kann sich ein Nießbrauchrecht sichern, um weiterhin von der Immobilie zu profitieren und den steuerpflichtigen Wert zu reduzieren.
  • Teilung des Erbes: Immobilien können mit anderen Vermögenswerten kombiniert vererbt werden, um Freibeträge besser auszuschöpfen.
  • Selbstnutzung sicherstellen: Insbesondere bei Kindern und Ehepartnern kann die Eigennutzung steuerliche Vorteile bringen.

Fazit

Die Immobilienvererbung ist ein komplexes Thema, das sorgfältige Planung erfordert. Das Wissen um Steuern, Freibeträge und die korrekte Abwicklung beim Finanzamt ist essenziell, um unerwartete Steuerzahlungen zu vermeiden.

Nutzen Sie die geltenden Freibeträge und Steuerklassen optimal aus und prüfen Sie frühzeitig mögliche Gestaltungsmöglichkeiten. Bei Unsicherheiten ist es empfehlenswert, professionelle Beratung durch einen Steuerberater oder Fachanwalt für Erbrecht in Anspruch zu nehmen.

Immobilienvererbung: Steuern, Freibeträge & Erbschaftssteuer erklärt

So sichern Sie Ihre Immobilie und Ihr Erbe bestmöglich ab – mit dem nötigen Wissen über die steuerlichen Aspekte der Immobilienvererbung.

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